Neben der obligatorischen Krankenversicherung sollten Selbstständige und Freiberufler noch einige andere Versicherungen besitzen, um im Falle eines Falles finanziell abgesichert zu sein oder nicht durch hohe Forderungen aus Schadensersatz aus dem finanziellen Gleichgewicht zu geraten. Diese drei Versicherungen sind je nach Art des Geschäftsbetriebes unverzichtbar.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Eine Krankheit kann jeden treffen, genauso wie ein Unfall jedem passieren kann. Nicht immer geht alles glimpflich aus. Manchmal bleiben chronische Beschwerden, die eine weitere Ausübung des bisherigen Berufes unmöglich machen. Selbst wenn dann vielleicht noch teilweise eine andere Tätigkeit ausgeführt werden kann, sind die finanziellen Einbußen enorm.
Um sich gegen dieses Risiko abzusichern, hilft eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Apotheker oder auch Künstler müssen per Gesetz in ihren berufsspezifischen Versorgungswerken einzahlen. Sie benötigen daher keine zusätzliche Berufshaftpflichtversicherung.
Die Kosten für eine Berufsunfähigkeitsversicherung sind, anders als mancher vermutet, bezahlbar, selbst zu Beginn der Selbstständigkeit. Für Gründer gibt es nämlich spezielle Einsteigertarife, die im Versicherungsfall zumindest ein Grundeinkommen garantieren.
Ansonsten sind die Beiträge Verhandlungssache und richten sich in erster Linie nach dem bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit zum Leben benötigten Geld. Es kann andererseits auch vereinbart werden, dass im Versicherungsfall der Gewinn der letzten drei Jahre zugrunde gelegt wird, um daraus eine monatliche Rente zu ermitteln.
Beim Abschluss der Versicherung sollte darauf geachtet werden, dass möglichst keine sogenannte Umorganisierungsklausel vereinbart wird. Diese besagt, dass ein Selbständiger im Ernstfall auch einen Angestellten einstellen könnte, um bestimmte Tätigkeiten von diesem verrichten zu lassen.
Berufshaftpflichtversicherung
Ein Fehler bei der Arbeit kann den Selbständigen schnell teuer zu stehen kommen. Man stelle sich vor, dass aufgrund einer fehlerhaften Berechnung eine teure Entscheidung getroffen wurde. Aufgrund vertraglicher Vereinbarungen muss ein möglicher Schaden daraus vom Verursacher ausgeglichen werden. Das kann im schlimmsten Fall schnell an die Existenz gehen.
Eine Berufshaftpflichtversicherung kommt dafür auf. Für bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Apotheker oder Steuerberater ist eine Berufshaftpflichtversicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben. Wer also als Gründer mit der selbstständigen Tätigkeit beginnt, sollte sich anhand seines Geschäftes und der Prozesse daher genau überlegen, ob er auf eine Berufshaftpflichtversicherung verzichten kann.
Die Kosten für eine solche Versicherung halten sich je nach vereinbarter Versicherungssumme normalerweise in Grenzen.
Private Haftpflichtversicherung
Eine private Haftpflichtversicherung sollte eigentlich jeder besitzen. Nach einer Erhebung des Statistikportals Statista aus dem Jahr 2020 haben jedoch nicht einmal die Hälfte aller Deutschen eine private Haftpflichtversicherung. Manchmal reicht bereits eine kleine Unachtsamkeit aus und es entsteht jemanden anderes ein Schaden, der einem teuer zu stehen kommen kann.
Gerade bei Gründern ist es um das Finanzpolster am Anfang in der Regel nicht allzu gut bestellt. Jede unvorhergesehene Ausgabe, wie der Ausgleich eines Schadens, der jemandem anderen zugefügt wurde, kommt in dieser Zeit ungelegen.
Besonders teuer wird es zum Beispiel, wenn wegen der Unachtsamkeit, jemand anderes zu Schaden kommt und deshalb möglicherweise auf der Arbeit ausfällt und hohe Kosten für die Behandlung und Reha entstehen. Daher ist die private Haftpflicht eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Selbständige und Gründer sollten daher in jedem Fall eine private Haftpflichtversicherung besitzen.