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Die private Krankenversicherung. Kein Exklusiv-Modell für Selbstständige

Selbstständige bezahlen den Luxus von freier Arbeitseinteilung und der cheffreien Hierarchie häufig mit der Mammut-Aufgabe, sich eigenständig um die Absicherung kümmern zu müssen. Dazu zählen die Absicherung bei Arbeitslosigkeit, die Absicherung im Falle von Krankheit und Pflegebedürftigkeit und die Absicherung fürs Alter. Ganz zu Unrecht landen in diesem Zuge Modelle wie die private Krankenversicherung (PKV) in der Schublade der Versicherungen für Selbstständige. Weit gefehlt, denn das private Versicherungsmodell ist auch für Angestellte attraktiv, wie dieser PKV Vergleich für Angestellte zeigt.

 

Wer will, darf nicht zwingend. Ausschlusskriterium: Jahreseinkommen.

Selbstständige und Beamte haben die Wahl. Angestellte müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um sich einen Platz in der privaten Krankenversicherung zu sichern. Diese lassen sich ganz einfach beschreiben: Wer zwei Jahre in Folge über einer bestimmten Einkommensgrenze liegt, der darf – rein rechtlich – in die private Krankenversicherung wechseln. Aktuell, also im Jahr 2018, liegt diese Versicherungspflichtgrenze bei einem Jahresarbeitsentgelt von 59.400 Euro. Dabei lässt sich mit Blick auf die letzten Jahre auch sehen, dass diese Grenze seit 2010 fast um 10.000 Euro angestiegen ist. Damals lag die Jahresarbeitsentgeltgrenze noch bei 49.950 Euro.

Übrigens hat die PKV im Vergleich zur GKV einen besonderen Luxus, denn: Der Versicherungsanbieter der Privatleistungen muss nicht zwingend eine Person versichern. Das ist mitunter der größte Unterschied zur GKV, bei der ein sogenannter Kontrahierungszwang herrscht, der aussagt: Die GKV darf im Grunde niemanden ablehnen. Die PKV sehr wohl.

 

Krankenkassen im Direktvergleich. Was unterscheidet Ersatz- und Privatkassen?

Der Basistarif der privaten Krankenkasse deckt sich in weiten Teilen mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse. Die Unterschiede liegen wahrlich im Detail, dabei gilt als Faustformel: Das günstigste Privat-Paket bietet meist schon bessere Leistungen als die Ersatzkasse. Das beginnt bei der Unterbringung und der ärztlichen Betreuung im Falle eines Krankenhausaufenthalts und endet mit den Leistungen für Zahnarzt noch lange nicht. Folgende Details sind wichtig für die Entscheidung, ob ein Wechsel erfolgen soll oder nicht.

Beitragshöhe

Bei der GKV berechnet sich der Beitrag prozentual in Abhängigkeit vom Einkommen. Bei der PKV ist das anders. Hier entscheidet das Alter beim Versicherungsabschluss, die gewünschten Leistungen, die Selbstbeteiligung sowie ein etwaiger Risikozuschlag darüber, wie hoch die Beiträge für die PKV ausfallen. Meist gibt es beim Fragebogen, der die Daten des Versicherungsinteressenten erfasst, auch einen Part über Gesundheitsfragen. Sogar die Anforderung von ärztlichen Berichten seitens der PKV ist denkbar. Eine Vorerkrankung ist mitunter auch der Grund für etwaige Risikoaufschläge.

Beitragsrückerstattung

In der Praxis hat es sich längst eingebürgert, dass Rechnungen zunächst in Eigenregie bezahlt werden. Das gleicht einem Pokerspiel auf Zeit. Am Ende des Abrechnungsjahres wird dann Kasse gemacht. Je nachdem ob die Beitragsrückerstattung oder die Summe der Rechnungen höher ausfällt, kassiert der Versicherte die Rückerstattung oder reicht die Belege zur Erstattung ein.

Beitragszahlungen

Mit der Beitragszahlung an die GKV hat der Arbeitnehmer meist gar nichts zu tun. Lediglich auf der monatlichen Gehaltsabrechnung ist dokumentiert, welcher Prozentsatz vom Lohn abgezogen und direkt an die Krankenversicherung geschickt wurde. Für Privatversicherte gibt es diesen Passus auf der Abrechnung auch noch, nur reicht der Arbeitgeber-Anteil nun nicht mehr aus, um die PKV zu bezahlen. Das Unternehmen führt im Zuge der Gehaltsabrechnung den Versicherungsbeitrag, den sogenannten maximalen Arbeitgeberanteil, ab. Der Angestellte überweist seinen Anteil.

Leistungsfall

Wer gesetzlich versichert ist, zückt beim Arzt sein Versichertenkärtchen. Vor allem beim Zahnarzt kommt dann oft noch eine zusätzliche Rechnung on top, die der Versicherte bei der GKV anschließend selbst bezahlen muss. Alternativ reicht er diese Rechnung weiter an eine Zusatzversicherung, die beispielsweise für Zahnersatz oder alternative Heilbehandlungen aufkommt. Dieser Weg, über eine Zusatzversicherung, ist eine mögliche Alternative für all jene, die die Jahreseinkommensgrenze nicht knacken und dennoch Privatleistungen genießen möchten. Das PKV-Prozedere sieht hingegen anders aus. Der Patient bekommt grundsätzlich eine Rechnung, geht dann in Vorleistung oder sendet eben diese Zahlungsaufforderung direkt an die PKV (vgl. Beitragsrückerstattung).

Selbstbeteiligung

Die Selbstbeteiligung ist ein bekanntes Konstrukt der Kfz-Versicherung. Sie ermöglicht es, einen Passus in den Vertrag einzubauen, der die Beiträge sinken lässt. Charme hat dieser Sparpassus vielleicht für Selbstständige. Für Angestellte, die in die PKV wechseln, hält sich der Vorteil allerdings in Grenzen. Der Arbeitgeber bezahlt zwar seinen Anteil, aber meist nicht, wenn es um die Selbstbeteiligung geht.

Versicherte Personen

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) agiert als Familienkrankenkasse. Ein Familienmitglied ist beitragspflichtig versichert. Die anderen sind kostenfrei mit dabei. In der PKV ist das anders: Hier zählt jede Person einzeln.

pixabay.com © Tumisu (CC0 Public Domain)

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