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Die Haftpflichtversicherung ist Pflicht!

Gesetzlich ist niemand dazu verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. In der Praxis ist es jedoch zwingend notwendig, eine Haftpflichtversicherung zu besitzen. Wer im Alltag einen Schaden anrichtet und für diesen verantwortlich ist, muss für die entsprechenden Kosten aufkommen. Bei Kleinigkeiten wie dem Handy eines Freundes ist das zwar ärgerlich, aber kein großes Problem. Dramatischer wird es, wenn man bei einem Autounfall das Auto eines anderen Verkehrsteilnehmers komplett zerstört und für die Reparatur bzw. Neuersetzung im fünfstelligen Euro-Bereich aufkommen muss. Ist man hingegen für einen Hausbrand verantwortlich, so kann dies ungeahnte Folgen haben und ganze Existenzen vernichten. Damit Sie im Ernstfall nicht alleine dastehen, empfiehlt sich eine sichere Haftpflichtversicherung. Die Auswahl an Versicherungen und Anbietern ist riesig. Um eine passende Versicherung mit den richtigen Konditionen zu finden, empfehlen wir den Haftpflichtversicherungs-Vergleich der Wechselpiraten. Hier finden sie die günstigste Versicherung angepasst auf Ihre Bedürfnisse.

Wofür benötigt man eine Haftpflichtversicherung?

Eine Haftpflichtversicherung wird benötigt, wenn man im Alltag einen Schaden schuldhaft verursacht und somit zum Schadensersatz verpflichtet ist. Dies ist im Gesetzbuch niedergeschrieben und betrifft alle Bereiche des Lebens – angefangen vom Straßenverkehr, über die Arbeitszeit bis hin zu alltäglichen Leben zu Hause, bei Freunden oder im Supermarkt. Kommt es dabei nun zu einem Sach- oder Personenschaden durch Ihr Verschulden, so müssen Sie ohne für den Schadensersatz aufkommen. Besitzen Sie jedoch eine Haftpflichtversicherung, tritt diese in Kraft und übernimmt die Schadensersatzsumme. Voraussetzung dafür ist jedoch in jedem Fall, dass der Schaden nicht vorsätzlich oder durch einfache bzw. grobe Fahrlässigkeit entstanden ist.

Wann ist eine Handlung einfach oder grob fahrlässig?

Einfache und grobe Fahrlässigkeit sind zwei Begriffe, die in der Versicherungsbranche nicht allzu selten im Raum stehen. Denn wenn Versicherte einfach oder grob fahrlässig handeln, kann dies den Versicherungsschutz gänzlich auflösen. Für Laien ist es jedoch gar nicht mal so einfach herauszufinden, wann man tatsächlich fahrlässig handelt. Die Frage nach der Fahrlässigkeit ist stets eine Einzelfallentscheidung und abhängig von der Person und den Umständen des Schadens.

Grob fahrlässig wäre es beispielsweise, seinen Haustür- oder Autoschlüssel während einer Party offen liegen zu lassen – weniger fahrlässig hingegen ist es, die Jacke inklusive Schlüssel in einem separaten Raum zu lagern. Verursacht jemand im Straßenverkehr einen Unfall und gibt als Ursache das grelle Sonnenlicht an, so kann dies ebenfalls als grobe Fahrlässigkeit gelten.

Das Problem der Fahrlässigkeit ist, dass sie nicht gesetzlich definiert ist und somit immer Auslegungssache ist. Prinzipiell kann man allerdings sagen, dass grobe Fahrlässigkeit ein selbstverschuldeter Fehler ist, den man durch eine rationale und vernünftige Entscheidung hätte verhindern können.

Weitere Informationen zur privaten Haftpflichtversicherung

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