Die Gebäudeneubauversicherung
Der Bau des Eigenheims ist eine beachtliche Investition, die viele Menschen bis ins hohe Alter abzahlen. Umso wichtiger ist es, das Haus beim Bau entsprechend zu versichern. Die Gebäudeneubauversicherung ähnelt der Wohngebäudeversicherung – mit dem Unterschied, dass das Haus nur während des Baus versichert ist. Sobald man in das Haus einzieht, erlischt der Versicherungsschutz. Ab diesem Zeitpunkt ist die Wohngebäudeversicherung zwingend notwendig.
Die Gebäudeneubauversicherung schützt Ihr Eigenheim vor Einflüssen wie Sturm und Vandalismus. Besonders in der Bauphase ist ein Haus vor äußeren Einflüssen nur bedingt geschützt. Sichern Sie sich daher mit einer Versicherung für den Hausbau ab. Darüber hinaus sind in einer Gebäudeneubauversicherung weitere Leistungen enthalten. Mit dem Vergleichsrechner der Wechselpiraten finden Sie ganz einfach und schnell die besteGebäudeneubauversicherung.
Welche Leistungen umfasst eine Neubauversicherung?
Eine Gebäudeneubauversicherung besteht für gewöhnlich aus drei Versicherungen. Dazu gehören die Bauherrenhaftpflicht, der Feuerrohbauschutz sowie eine Bauleistungsversicherung. Die Bauherrenhaftpflicht schützt oft nicht nur den Bauherren, sondern auch Familienmitglieder, Freunde und Bekannte, die beim Bau helfen. Im Falle eines Personen- oder Sachschadens sind alle Beteiligten durch die Haftpflichtversicherung geschützt. Der Feuerrohbauschutz versichert ein Haus, wie es der Name bereits sagt, gegen Feuerschäden. Diese Versicherung ist oft optional wählbar, aber in jedem Fall sinnvoll. Die Bauleistungsversicherung übernimmt die Kosten für Schäden, welche durch Einflüsse wie Hagel, Sturm und Frost und Vandalismus entstehen. Hinzu kommt ein Schutz im Falle von Materialfehlern.
Wann tritt eine Neubauversicherung in Kraft?
Eine Gebäudeneubauversicherung tritt in vielen Fällen in Kraft und deckt eine ordentliche Bandbreite an Schäden ab. Im Folgenden haben wir einige Beispiele für Sie zusammengestellt, in denen eine Gebäudeneubauversicherung für die Schäden aufkommt bzw. nicht aufkommt.
- Helfer richten Schäden an
- Helfer werden beim Hausbau verletzt
- Unbekannte Personen verwüsten das Haus oder zerstören Materialien
- Das Haus wird durch den Ausbruch eines Feuers beschädigt oder zerstört
- Ein Sturm beschädigt das Haus oder lagernde Materialien
Wann tritt eine Gebäudeneubauversicherung nicht in Kraft?
- Sobald das Haus bewohnt wird, erlischt der Versicherungsschutz
- Im Falle einer vorsätzlichen Beschädigung
- bei Diebstahl (optionale Zusatzversicherung möglich)
Optionale Zusatzleistungen einer Gebäudeneubauversicherung
Neben den oben genannten Versicherungen können im Zuge der Gebäudeneubauversicherung zusätzliche Versicherungen abgeschlossen werden. Ein Diebstahlschutz zum Beispiel ist in einer Gebäudeneubauversicherung normalerweise nicht enthalten und kann optional gewählt werden.